Überbrückungshilfe:
Hier haben wir zu diesem speziellen Thema den Link zur BRAK sowie weitere Informationen in Form von PDF-Dateien für Sie zur Vergügung gestellt.
Verlängerung der Antragsfrist bis 09.10.2020
Die BRAK hat die Informationen auf ihrer Homepage entsprechend aktualisiert:
https://brak.de/die-brak/coronavirus/#{a7bc8c51e2f84868c22922f084f89ea850369e31c7b18aca64f24684a4d87e05}C3{a7bc8c51e2f84868c22922f084f89ea850369e31c7b18aca64f24684a4d87e05}9Cberbr{a7bc8c51e2f84868c22922f084f89ea850369e31c7b18aca64f24684a4d87e05}C3{a7bc8c51e2f84868c22922f084f89ea850369e31c7b18aca64f24684a4d87e05}BCckungshilfe
Schreiben der BRAK vom 07.07.2020, Konjunkturpaket, erneute Forderung: Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“
Schreiben der BRAK vom 23.06.2020, Konjunkturpaket, Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der geplanten „Überbrückungshilfe“
Gemeinsame Presseerklärung Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher AnwaltVerein vom 03.08.2020
Konjunkturpaket- Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess
Rechtsanwälte/innen können seit dem 10.8.2020 für ihre Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.
Weitere Informationen zu dem Antragsverfahren inklusive Tutorial finden Sie hier.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der BRAK:
https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe