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Liste der Pflichtanwälte (§ 62d AufenthG)

Am 27.02.2024 ist das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten. In § 62 d AufenthG ist geregelt, dass Ausländer bei Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam verpflichtend ein anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten erhalten.

Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken hat eine Liste von fachkundigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufgestellt, die zu einer Beiordnung gemäß § 62 d AufenthG bereit sind.


Falls Sie Ihre Aufnahme in eine dieser Listen wünschen oder Änderungen mitteilen möchten, finden Sie hier nachfolgend das Formular:

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