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Abwicklungen

Von der Rechtsanwaltskammer wird ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, wenn ein Rechtsanwalt verstorben oder seine Zulassung erloschen ist. Der Abwickler hat dann die Aufgabe, die laufenden Angelegenheiten des ehemaligen Rechtsanwaltes abzuwickeln.

Für weitere Informationen stehen Ihnen nachstehende PDF-Dateien zur Verfügung:

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