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Aufgaben der Kammer

Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ist die gesetzliche Selbstverwaltungskörperschaft der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwält:innen und verkammerten Rechtsbeiständ:innen. Die Aufgaben der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken sind gesetzlich geregelt und reichen von der Beratung und Belehrung ihrer Mitglieder in Fragen der Berufsrechtes, der Zulassung und dem Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, der Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern oder mit Dritten, der Erarbeitung von Stellungnahmen und Gutachten zu Gesetzesentwürfen des Landes und des Bundes, der Erstattung von Gutachten auf Anforderung der Landesjustizverwaltung, der Gerichte oder von Verwaltungsbehörden des Landes, der Zuständigkeit für die Gestattung der Fachanwaltsbezeichnungen und der Mitwirkung bei der Ausbildung und Prüfung der Studierenden und der Referendare bis hin zur Aufsicht über die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen.

Außerdem ist die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als Ausbildungsbehörde zuständig für die Betreuung der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten in ihrem Bezirk sowie der Ausbildungskanzleien. Bei der Kammer sind der Berufsbildungs- und der Prüfungsausschuss gebildet, die für die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung und für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig sind.

Die Kammer informiert des Weiteren ihre Mitglieder über aktuelle berufs- und rechtspolitische sowie gesellschaftliche Fragen in Form von Kammerrundschreiben und durch den Kammerreport.

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