Allgemeines
Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ist zuständig für die Zulassung von Rechtsanwält:innen, Syndikusrechtsanwält:innen sowie Berufsausübungsgesellschaften in ihrem Kammerbezirk.
Die unterschiedlichen Zulassungsanträge finden Sie in den Rubriken „Rechtsanwält:innen“ und „Syndikusanwält:innen“. Ferner stehen Ihnen Merkblätter zur Information zur Verfügung.
SEPA-Lastschriftmandat
Nachfolgend haben wir für Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Kammerbeitrags, der beA-Umlage sowie der Sterbegeldumlage bereitgestellt: