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Vollmachtsdatenbank

Hinweis:

Ab dem 01.06.2024 startet ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen.

Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.

Eine Terminbuchung ist über den folgenden Link möglich www.terminland.de/vollmachtsdatenbank

Weitere Informationen zum Terminservice finden Sie auch im DATEV Hilfe-Center im Hilfe-Dokument Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (Dok.-Nr. 1029004) unter Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und … – DATEV Hilfe-Center 

Allgemeines

Die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.

Hinweis

Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden. Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion. Bitte vergewissern Sie sich im Rahmen der Nutzung, dass Ihre Zugangskarte gesteckt und funktionsbereit ist.

Weiterführenden Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:

  • Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“. Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.   

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Bei Fragen oder Schwierigkeiten können Sie die „Hilfe“-Funktion der Vollmachtsdatenbank verwenden oder sich – je nach Art des Problems – an eine der folgenden Kontakte wenden:

  • Technische Fragen zur Inbetriebnahme Ihrer Zugangskarte:
    Firma Teleperformance unter der Hotline-Nummer +49 900 1673333 (9,90 € pro Anruf)
  • Fragen zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank:
    DATEV unter der Hotline-Nummer +49 911 31936893 (9,00 € pro Anruf)

Gebühren zur Vollmachtsdatenbank

Gebühren der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken:
Die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erst-, Ersatz- oder Folgemedium) einmalig folgende Gebühren:

  • Beantragung einer VDB-Zugangskarte: 50,00 €
  • Registrierung DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger): 35,00 €

Die Bankverbindung zu den Gebühren ist dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.

Gebühren der DATEV eG:
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.

Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank

Mandantenvollmacht

Zugangsmedium beantragen und identifizieren

Technische Anforderungen

Für die Nutzung registrieren

Vollmachtsdatenbank verwenden

Weitere Unterstützung zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank und zum Kammermitgliedsausweis finden Sie unter:

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