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Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Kammer ist organisiert über den Vorstand und die Geschäftsführung.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört:

  • die Beratung und Belehrung ihrer Mitglieder in Fragen der Berufspflichten;
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern oder mit Dritten;
  • die Erarbeitung von Gutachten zu Gesetzesentwürfen des Landes und des Bundes;
  • die Erstattung von Gutachten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;
  • die Zuständigkeit für die Gestattung der Fachanwaltsbezeichnungen.

HINWEIS: Aus verwaltungstechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen können Beschwerden gegen Rechtsanwälte nur per Post oder Fax entgegengenommen werden.

Kammerbezirk

Näheres zu den Gerichten in RLP können Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Justizministeriums einsehen.

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