Veranstaltungen in Kooperation mit dem DAI:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldung und Zahlung für die Kooperationsveranstaltungen mit dem DAI direkt beim DAI zu tätigen sind!
Nach erfolgter Seminaranmeldung erhalten Sie vom DAI eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung über die Teilnahme an den DAI-Seminaren zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO bei der Kammer einzureichen sind. Es erfolgt keine automatische Meldung der Teilnehmer an die Kammer durch den DAI.
Bekanntmachung des DAI:
Der DAI bietet Fortbildungen als Präsenzveranstaltung oder im Live-Stream als Online-Vortrag LIVE an.
Entsprechende Seminarangebote finden Sie unter folgendem Link: https://www.anwaltsinstitut.de
Online-Kurse und Online-Vorträge in Kooperation mit dem DAI
Mit der Kooperation für Online-Kurse und Online-Vorträge zwischen der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) steht Kammermitgliedern ein umfassendes eLearning-Kursangebot zum vergünstigten Kostenbeitrag zur Verfügung.
eLearning in gewohnter Qualität
Das eLearning Center ist das Ausbildungscenter des DAI im Internet. Wie in den Ausbildungscentern in Bochum, Berlin und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) werden hier anwaltliche Fortbildungen angeboten: als Online-Kurs für das Selbststudium sowie als Online-Vortrag. Alle eLearning-Angebote zum Selbststudium beinhalten neben dem Lehrtext bzw. Video auch eine Lernerfolgskontrolle und erfüllen somit die Anforderungen an das Selbststudium gemäß § 15 Abs. 4 FAO.
Online-Vorträge live oder zum Selbststudium
Bei den Online-Vorträgen zum Selbststudium verfolgen Sie die Referenten und ihre Präsentation im Video an Ihrem Bildschirm. Sie können das Video, in dem Referent und gezeigte Folien nebeneinander dargestellt werden, jederzeit über das Internet anschauen, bei Bedarf unterbrechen und einzelne Passagen oder das gesamte Video erneut abspielen.
Bei der Teilnahme an der Live-Übertragung eines Online-Vortrags haben Sie außerdem in einem moderierten Chat die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen oder mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu interagieren. Die erforderlichen Voraussetzungen zum Nachweis der durchgängigen Teilnahme werden durch das DAI bereitgestellt, sodass Sie für Ihre Teilnahme an der Live-Übertragung eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 FAO erhalten.
Online-Kurse für das Selbststudium
Ein Online-Kurs ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die in der Regel auf eine Lernzeit von 2,5 Stunden angelegt ist. Die Autoren sind ausgewiesene Kenner ihres Fachgebietes. Die Inhalte orientieren sich an der anwaltlichen Praxis und behandeln auch Fälle und ihre Lösungen. Sie blättern am Bildschirm durch den Lehrtext und haben dabei jederzeit die Möglichkeit, über das Inhaltsverzeichnis auf andere Seiten oder Kapitel zu springen. Zitierte Gesetzestexte können Sie über hinterlegte Links direkt aus dem Lehrtext heraus nachschlagen.
Mehr Flexibilität
Alle eLearning-Angebote des DAI eröffnen Ihnen eine hohe Flexibilität in der Gestaltung Ihres Fortbildungsprogramms. Sie können die Kurse und Vorträge bei der Nutzung für das Selbststudium vollständig orts- und zeitunabhängig über das Internet buchen und in Ihrem Tempo erarbeiten. Auch mit Smartphone oder Tablet-PC können Sie die Inhalte abrufen, sodass Sie Ihre Lernzeit vollkommen flexibel gestalten können. Eine Unterbrechung der Lernzeit ist jederzeit möglich.
Umfangreiches Kursangebot
Das DAI bietet Online-Kurse und Online-Vorträge in vielen Fachgebieten der Fachanwaltsordnung an und stellt damit für nahezu alle Fachanwaltschaften ein flexibles eLearning-Format zur Erfüllung der Pflichtfortbildung bereit.
Das Kursangebot wird stetig erweitert und kann über die folgenden Internetseiten aktuell abgerufen und zu einem ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken gebucht werden:
https://www.anwaltsinstitut.de/rak-zweibruecken/
Bitte wählen Sie im Buchungsprozess den ermäßigten Kostenbeitrag für Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.