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Veranstaltungen in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz


17. April 2024:

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Uhrzeit: 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ort: Tagungszentrum der FCK Gastronomie GmbH im „Fritz-Walter-Stadion“ 67663 Kaiserslautern

Referenten:
1) Prof. Dr. Reinhard Urban, Universität Mainz, a.D.
2) Dr. Louisa Bartel, Richterin am BGH, Karlsruhe
3) Wolgang Pfister, Richter am BGH, Karlsruhe, a.D.

Kosten: 184,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht (4 Std.)


Inhalt:

• Vertiefung grundlegender und Vermittlung aktueller medizinischer und juristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten

• Aktuelle Rechtsprechung zu Verfahrensfragen sowie zu Fragen des materiellen Rechts


24. April 2024:

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Uhrzeit: 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ort: Opel-Arena, Eugen-Salomon-Str. 1, 55128 Mainz

Referenten:
1) Prof. Dr. Reinhard Urban, Universität Mainz, a.D.
2) Dr. Louisa Bartel, Richterin am BGH, Karlsruhe
3) Wolgang Pfister, Richter am BGH, Karlsruhe, a.D.

Kosten: 184,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht (4 Std.)


Inhalt:

• Vertiefung grundlegender und Vermittlung aktueller medizinischer und juristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten

• Aktuelle Rechtsprechung zu Verfahrensfragen sowie zu Fragen des materiellen Rechts


05. Juni 2024:

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Uhrzeit: 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ort: Hotel Mercure, Julius-Wegeler-Str. 6, 56068 Koblenz

Referenten:
1) Prof. Dr. Reinhard Urban, Universität Mainz, a.D.
2) Dr. Louisa Bartel, Richterin am BGH, Karlsruhe
3) Wolgang Pfister, Richter am BGH, Karlsruhe, a.D.

Kosten: 184,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für Medizinrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht (4 Std.)


Inhalt:

• Vertiefung grundlegender und Vermittlung aktueller medizinischer und juristischer Fragestellungen im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten

• Aktuelle Rechtsprechung zu Verfahrensfragen sowie zu Fragen des materiellen Rechts


07. Juni 2024:

Bedeutung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Immobiliensektor

Uhrzeit: 09.00 Uhr – 16.00 Uhr

Ort: Erbacher Hof, Grebenstr. 24-26, 55116 Mainz

Referent: Dr. Ulrich Göres, Rechtsanwalt und Partner, Senior Legal und Compliance Counsel, ehemaliger Kon-zerngeldwäschebeauftragter der Deutschen Bank AG, Mitbegründer und ehemaliges Vorstandsmitglied und bis Ende 2023 Vorsitzender des AFCA-Expertenstabs, Frankfurt/Main

Kosten: 199,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für alle Fachanwaltschaften (5 Std.)

Kooperationsveranstaltung mit den Steuerberaterkammer RLP und der Rechtsanwaltskammer Koblenz


Inhalt:

A. Bedeutung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Immobiliensektor

B. Erläuterung des rechtlichen Umfelds

I. Änderungen durch das geplante Gesetz zur Bekämpfung der

   Finanzkriminalität (FKBG) i.V.m. FATF Länderprüfungsbericht Deutschlands

II. Bewertung der Neuerungen durch das zum 1.1.2023 in Kraft getretene  

     Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II), insbesondere

1.) Barzahlungsverbot, § 16a GwG

2.) Angaben zu Immobilien im Transparenzregister, § 19a GwG

3.) Dokumentations-, Übermittlungs-, Prüf- und Nacherhebungspflichten  der Notare, §§ 23, 23b GwG

4.) Bußgeldvorschriften

III. Sanktionsdurchsetzungsgesetz I

IV. Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw)

V. Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

VI. Schreiben der BaFin und der FIU

VII. Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA’s) der BRAK

VIII. Merkblatt: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz

C. Zu beachtende Sorgfaltspflichten

1. Pflichten des Geldwäschebeauftragten
          1.) Erstellung der Risikoanalyse gemäß § 5 GwG
          2.) Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei
               a) natürlichen und juristischen Personen
               b) börsennotierten Gesellschaften nach dem TraFinG Gw
               c) mehrstufigen Beteiligungsstrukturen
               d) treuhänderischen Beteiligungen

2. Ordnungsgemäße und fristgerechte Erstattung von Geldwäscheverdachtsmeldungen nach § 43 GwG

a) Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU)
b) FIU-Eckpunktepapier zur Bestimmung solcher Sachverhalte, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 GwG auslösen
c) Urteil des OLG Frankfurt a.M. – Be­schluss vom 10.04.2018, Az.: 2 Ss-OWi 1059/17

     3. Sorgfalts- und Meldepflichten zum Transparenzregister und steuerliche Anzeigepflichten

     4. Registerierungspflicht goAML

     5. Pflichten bei Auslagerung der Geldwäschefunktion

D. Typologien und typische Verdachtsmomente
I. Worauf gilt es in der Praxis zu achten?
II. Überarbeitete FATF – RBA Guidance for Real Estate Agents
III. Weitere Erkenntnisse zur Geldwäsche im Immobilien Sektor, u. a.
Sharedeals, Bauträgergeschäfte, Clankriminalität etc.
IV. Trends und Entwicklungen
          1.) EU-AML-Action-Plan
          2.) Zwischenstand zur Einführung einer Bundesoberbehörde, des
Bundesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
          3.) Status Quo der »zweiten« Nationalen Risikoanalyse

E. Handlungsempfehlungen – Was gilt es zu beachten?


10. Juni 2024:

Bußgeldrecht Modul 2: Materielles Recht

Uhrzeit: 09.30 Uhr – 12.00 Uhr

Ort: ONLINE-SEMINAR

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht Landstuhl

Kosten: 125,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für Strafrecht und Verkehrsrecht (2,5 Std.)


Inhalt:

Die Seminarreihe zum Bußgeldrecht enthält für 2024 drei Online-Veranstaltungen zu je 2,5 Stunden und wendet sich vornehmlich an Einsteigerinnen und Einsteiger in die Materie und an Dezernatswechslerinnen und Dezernatswechsler, da die Grundlagen der Rechtsanwendung im Vordergrund stehen. Hinzu kommen Verknüpfungen zwischen materiellem Recht und Verfahrensrecht, taktische Fragen sowie der Einbezug aktueller Rechtsprechung. Der erste Termin zu Jahresbeginn stellt das relevante Verfahrensrecht vor. Der zweite Termin zur Jahresmitte befasst sich mit dem materiellen Recht, das in Bußgeldsachen überwiegend zur Anwendung kommt. Der dritte Termin zum Jahresende gibt einen Überblick zur Rechtsprechung des vergangenen Jahres.

Termin 2: Materielles Recht  

  • Verkehrsunfall
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Überholverstoß
  • Rettungsgasse
  • Geräteverstoß
  • Sonderrechte im Verkehr
  • Rotlichtverstoß
  • weitere fahrverbotsrelevante Verstöße
  • ausgewählte Verstöße gegen Normen der StVZO

20. Juni 2024:

Betreuungsrecht: Vorrangige sozialrechtliche Hilfsmöglichkeiten

Uhrzeit: 09.30 Uhr – 16.30 Uhr

Ort: Erbacher Hof, Grebenstr. 24-26, 55116 Mainz

Referenten:

  • Dr. Carsten Stölting, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
  • Lars Mückner, Richter am Amtsgericht Duisburg

Kosten: 195,00 Euro

Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für  Familien- und Sozialrecht (5 Std.)


Inhalt:

Gegenstand der Veranstaltung ist insbesondere der Subsidiaritätsgrundsatz der rechtlichen Betreuung (§ 1814 Abs. 3 BGB n.F.). In der betreuungsgerichtlichen Praxis wird dieser Grundsatz durch die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform entscheidend gestärkt. Das Vorhandensein sozialrechtlicher Hilfen stellt nunmehr ausdrücklich einen Ausschlussgrund für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung dar. Daher ist es erforderlich, dass die Entscheiderinnen und Entscheider zumindest grundlegende Kenntnisse des sozialrechtlichen Hilfesystems haben.

Auch die Funktion der Betreuungsbehörde ist erheblich gestärkt worden. Sie soll schon im Prüfungsverfahren andere Hilfen vermitteln und selbst helfen, notwendige Anträge für die Betroffenen zu stellen. Insgesamt ist für alle Akteure im betreuungsgerichtlichen Verfahren stärker zu hinterfragen, ob niedrigschwellige Hilfsmöglichkeiten des Sozialrechts ausreichend sind, um den jeweiligen Hilfebedarf aufzufangen.

Darüber hinaus soll Gelegenheit zu einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch betreffend die bisher geübte Gerichtspraxis gegeben werden, da die Betreuungsrechtsreform gerade auf die Änderung der bestehenden Verhältnisse gerichtet ist.


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