Veranstaltungen in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz
20. Februar 2025:
Uhrzeit: 09.00 Uhr – 15.00 Uhr
Ort: ONLINE-SEMINAR
Referent: Martin Reiter, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Kosten: 190,00 Euro
Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO für Fachanwält:innen für IT-Recht und Strafrecht (5 Std.)
Inhalt:
Der Vortrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen der Verfolgung von Kriminalität im Internet und deren praktischen Umsetzung. Hierbei wird insbesondere Wert darauf gelegt, die in der Praxis regelmäßig auftretenden Fallsituationen anschaulich zu vermitteln.
Der Vortrag richtet sich an alle, die gelegentlich oder regelmäßig mit Sachverhalten mit Internetbezug beschäftigt sind. Besondere technische oder juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Nach einer gehaltvollen Einleitung, in der die aktuellen Phänomene der Cybercrime vorgestellt werden, gliedert sich der Vortrag in drei Teile:
I. Die Zuständigkeit der deutschen Justiz und sonstige allgemeine Bestimmungen
In einer kurzen Einführung werden die wesentlichen Bestimmungen zur Zuständigkeit im Allgemeinen und bei Internetstraftaten im Besonderen sowie die Verantwortlichkeit der am Internet Beteiligten dargestellt.
II. Ermittlungsablauf
Vom Eingang der Anzeige bis zum Abschluss des Strafverfahrens werden typische Sach- und Prozessrechtsprobleme vorgestellt. Es geht etwa um die rechtliche Zulässigkeit von offenen und verdeckten polizeilichen Ermittlungen im Internet (OSINT), insbesondere im Darknet, der Erlangung von Bestands-, Verkehrs-, Nutzungs- und Inhaltsdaten sowie um Besonderheiten im Zusammenhang mit sonstigen Ermittlungsmaßnahmen wie beispielsweise bei der Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertung von Computern und Mobiltelefonen.
III. Straftatbestände im Internet
Im letzten Teil werden die typischen, im Internet auftretenden Straftatbestände besprochen. Hierbei geht es nicht nur um klassische Computerkriminalität im engeren Sinn, sondern insbesondere auch um Delikte, die die Justiz regelmäßig beschäftigen können, wie beispielsweise Betrug oder Fälschung beweiserheblicher Daten.