Pflichtverteidigung / Pflichtverteidigerlisten
Für einen Beschuldigten (in Haft genommene Person) wird von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt, sofern der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Dieser Pflichtverteidiger wird aus Staatskasse bezahlt. Im Falle einer Verurteilung werden in der Regel die Verfahrenskosten dem Angeklagten auferlegt.
Die Staatskasse fordert die verauslagten Pflichtverteidigergebühren dann von dem Verurteilten zurück.
Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken führt Listen mit Namen, Anschriften sowie Kontaktdaten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit erklärt haben. Diese Listen können von den Beschuldigten sowie den Behörden genutzt werden.
Ferner ist die Suche nach einem Pflichtverteidiger über das bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis möglich.
Die Anleitung zur Pflichtverteidigersuche im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) finden Sie hier.
Falls Sie Ihre Aufnahme in eine dieser Listen wünschen oder Änderungen mitteilen möchten, finden Sie hier nachfolgend das Formular für die Pflichtverteidigerlisten: