Verwaltungsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Körperschaften in einer Vielzahl öffentlicher Rechtsangelegenheiten – von Baugenehmigungen über Gewerberecht bis hin zu hoheitlichen Eingriffen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Privatpersonen – Baugenehmigungen, Nachbarrecht, Schul- und Hochschulzugang, Beamtenrecht, Widersprüche gegen Verwaltungsakte
- Unternehmen und Gewerbetreibende – Gewerbeuntersagung, Sondernutzungen, Genehmigungen nach Immissionsschutz- oder Gaststättenrecht
- Verbände und NGOs – Beteiligung an Planfeststellungsverfahren, Umwelt- und Naturschutzrecht, Informationszugang nach IFG
- Öffentliche Körperschaften (Kommunen, Zweckverbände etc.) – Satzungsrecht, Subventionsrecht, öffentlich-rechtliche Verträge
- Beamtinnen und Beamte – Konkurrentenklagen, dienstrechtliche Beurteilungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren
- Studierende, Schüler*innen und Eltern – Schulplatzklagen, Prüfungsrecht, Rückforderungen von BAföG
- Beteiligte an Enteignungs- oder Planfeststellungsverfahren – Entschädigung, Rechtsschutz im Raumordnungs- und Infrastrukturrecht
Inlandsrechtsgebiete (21)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Verwaltungsrecht erforderlich sind, sind in § 8 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Bundesweit gibt es insgesamt 1.591 Personen, die die Fachanwaltschaft führen dürfen, 1.249 davon sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht, 342 sind Fachanwältinnen für Verwaltungsrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Verwaltungsrecht).