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Verwaltungsrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Staat. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Körperschaften in einer Vielzahl öffentlicher Rechtsangelegenheiten – von Baugenehmigungen über Gewerberecht bis hin zu hoheitlichen Eingriffen.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Privatpersonen – Baugenehmigungen, Nachbarrecht, Schul- und Hochschulzugang, Beamtenrecht, Widersprüche gegen Verwaltungsakte
  • Unternehmen und Gewerbetreibende – Gewerbeuntersagung, Sondernutzungen, Genehmigungen nach Immissionsschutz- oder Gaststättenrecht
  • Verbände und NGOs – Beteiligung an Planfeststellungsverfahren, Umwelt- und Naturschutzrecht, Informationszugang nach IFG
  • Öffentliche Körperschaften (Kommunen, Zweckverbände etc.) – Satzungsrecht, Subventionsrecht, öffentlich-rechtliche Verträge
  • Beamtinnen und Beamte – Konkurrentenklagen, dienstrechtliche Beurteilungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren
  • Studierende, Schüler*innen und Eltern – Schulplatzklagen, Prüfungsrecht, Rückforderungen von BAföG
  • Beteiligte an Enteignungs- oder Planfeststellungsverfahren – Entschädigung, Rechtsschutz im Raumordnungs- und Infrastrukturrecht

Inlandsrechtsgebiete (21)

Abgabenrecht
Baugenehmigungsrecht (öffentliches Baurecht)
Beamtenrecht
Berg- und Energierecht
Enteignungs- und Entschädigungsrecht
Erschließungsrecht inkl. Beiträge
Fachplanungsrecht
Gaststättenrecht
Gewerberecht
Handwerksrecht
Immissionsschutzrecht
Jagdrecht (Verwaltungsrecht)
Natur- und Landschaftsschutzrecht
Öffentlich-rechtliche Verträge
Öffentliches Dienstrecht
Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
Umwelt- und Pflanzenschutzrecht
Verwaltungsverfahrensrecht
Wasserrecht
Wirtschaftsförderungsrecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Verwaltungsrecht erforderlich sind, sind in § 8 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Bundesweit gibt es insgesamt 1.591 Personen, die die Fachanwaltschaft führen dürfen, 1.249 davon sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht, 342 sind Fachanwältinnen für Verwaltungsrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Verwaltungsrecht).

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