Versicherungsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Versicherungsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmenden – von der Vertragsgestaltung über die Leistungsprüfung bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Versicherer bei komplexen Fragen der Versicherungspraxis.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Versicherungsnehmende Privatpersonen – Leistungsansprüche aus Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung
- Unternehmen aller Branchen – Betriebshaftpflicht, D&O-Versicherungen, Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung oder Cybervorfällen
- Handwerks- und Bauunternehmen – Streitigkeiten aus Bauleistungs-, Maschinen- oder Montageversicherungen
- Makler*innen und Vermittler*innen – Haftung für Falschberatung, Courtagefragen, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
- Versicherungsunternehmen – Abwehr unberechtigter Ansprüche, Rückversicherungsfragen, Produkthaftung und Regresse
- Geschädigte in Haftungsfällen – Durchsetzung von Ansprüchen aus Kfz-, Gebäude- oder Privathaftpflichtversicherung
- Arbeitgeber*innen mit betrieblicher Altersvorsorge – Gestaltung und Prüfung von Gruppenversicherungen und Pensionszusagen
- Gerichte und Sachverständige – Klärung von Deckungsfragen, Bewertung von Obliegenheitsverletzungen und Kausalitätsproblemen
Inlandsrechtsgebiete (17)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Versicherungsrecht sind in § 14a Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht ist (Stand 01.01.2025) eine mittlere unter den Fachanwaltschaften bundesweit mit 1.544 Titeln, 336 Fachanwältinnen und 1.208 Fachanwälten für Versicherungsrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Versicherungsrecht) nebst Anlage 1 und Anlage 2.