Verkehrsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Verkehrsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ bzw. „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse im Bereich des Straßenverkehrsrechts.
Dazu gehören das Verkehrszivilrecht (insbesondere die Abwicklung von Unfällen und Schadensersatz), das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht sowie das Recht der Kraftfahrtversicherung. Die Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die gerichtliche Vertretung vor Zivil-, Straf-, und Verwaltungsgerichten.
Typische Situationen betreffen etwa die Regulierung von Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen, Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Verkehrsverstößen sowie Entziehungen oder Wiedererteilungen der Fahrerlaubnis.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Privatpersonen nach einem Verkehrsunfall (z. B. zur Durchsetzung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld)
- Fahrzeughalter*innen oder Fahrer*innen in Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten
- Personen, denen der Führerschein entzogen wurde oder die mit einer MPU konfrontiert sind
- Versicherte im Streit mit ihrer Haftpflicht-, Kaskoversicherung oder Unfallversicherung
- Berufskraftfahrer*innen oder Fuhrunternehmen, die rechtliche Unterstützung im beruflichen Kontext benötigen
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Verkehrsrecht erforderlich sind, sind in § 14d der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Die Fachanwaltschaft umfasst bundesweit 4.417 Personen, 953 davon Fachanwältinnen für Verkehrsrecht, 3.464 Fachanwälte.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Verkehrsrecht) und eine Fallliste (Verkehrsrecht).