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Urheber- und Medienrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Das Urheber- und Medienrecht regelt die Rechte an kreativen Werken sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medienproduktion und -verbreitung.

Fachanwältinnen und Fachanwälte beraten zu Urheberrechtsverletzungen, Lizenzverträgen, Presserecht, Rundfunkrecht und Fragen des Persönlichkeitsrechts im digitalen Zeitalter. Die Mandantschaft reicht von Künstler*innen und Medienhäusern bis zu Unternehmen und Privatpersonen.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Künstler*innen, Autor*innen und Kreative – Schutz und Durchsetzung von Urheberrechten, Lizenzverträge
  • Verlage und Medienunternehmen – Verlagsverträge, Presserecht, Rundfunkgenehmigungen
  • Film- und Musikproduzent*innen – Rechteklärung, Lizenzierung, Verwertungsgesellschaften
  • Werbeagenturen und Marketingfirmen – Nutzungsrechte an Bildern, Texten und Musik, Vertragsgestaltung
  • Plattformbetreiber*innen und Online-Dienste – Haftung für Inhalte, Datenschutz, Nutzungsbedingungen
  • Unternehmen mit Marken und Corporate Design – Schutz von Bildrechten, Designrechten, geistigem Eigentum
  • Journalist*innen und freie Mitarbeitende – Arbeits- und Vertragsrecht, Schutz der Pressefreiheit
  • Privatpersonen und Betroffene von Medienberichterstattung – Persönlichkeitsrecht, Gegendarstellungen, Unterlassungsklagen

Inlandsrechtsgebiete (19)

Kulturförderungsrecht
Leistungsschutzrecht
Lizenzrecht
Markenrecht
Medienrecht
Musikvertragsrecht / Musikverlagsrecht
Patentrecht
Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
Recht der Wahrnehmungsgesellschaften
Recht des geistigen Eigentums
Rundfunkrecht
Telekommunikations-, Tele- und Mediendiensterecht
Titelschutz
Urheber- und Medienrecht
Urheberrecht
Urhebervertragsrecht
Verlagsrecht
Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

Auslandsrechtsgebiete (1)

Internationale Urheberrechtsabkommen

Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind in § 14j Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.

Die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht ist (Stand 01.01.2025) eine kleine Fachanwaltschaft bundesweit mit 480 Titeln, 109 Fachanwältinnen und 371 Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Urheber- und Medienrecht) und eine Fallliste (Urheber- und Medienrecht).

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