Urheber- und Medienrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Urheber- und Medienrecht regelt die Rechte an kreativen Werken sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medienproduktion und -verbreitung.
Fachanwältinnen und Fachanwälte beraten zu Urheberrechtsverletzungen, Lizenzverträgen, Presserecht, Rundfunkrecht und Fragen des Persönlichkeitsrechts im digitalen Zeitalter. Die Mandantschaft reicht von Künstler*innen und Medienhäusern bis zu Unternehmen und Privatpersonen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Künstler*innen, Autor*innen und Kreative – Schutz und Durchsetzung von Urheberrechten, Lizenzverträge
- Verlage und Medienunternehmen – Verlagsverträge, Presserecht, Rundfunkgenehmigungen
- Film- und Musikproduzent*innen – Rechteklärung, Lizenzierung, Verwertungsgesellschaften
- Werbeagenturen und Marketingfirmen – Nutzungsrechte an Bildern, Texten und Musik, Vertragsgestaltung
- Plattformbetreiber*innen und Online-Dienste – Haftung für Inhalte, Datenschutz, Nutzungsbedingungen
- Unternehmen mit Marken und Corporate Design – Schutz von Bildrechten, Designrechten, geistigem Eigentum
- Journalist*innen und freie Mitarbeitende – Arbeits- und Vertragsrecht, Schutz der Pressefreiheit
- Privatpersonen und Betroffene von Medienberichterstattung – Persönlichkeitsrecht, Gegendarstellungen, Unterlassungsklagen
Inlandsrechtsgebiete (19)
Auslandsrechtsgebiete (1)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sind in § 14j Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht ist (Stand 01.01.2025) eine kleine Fachanwaltschaft bundesweit mit 480 Titeln, 109 Fachanwältinnen und 371 Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Urheber- und Medienrecht) und eine Fallliste (Urheber- und Medienrecht).