Strafrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Strafrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ bzw. „Fachanwalt für Strafrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des materiellen und formellen Strafrechts sowie des Strafverfahrensrechts. Sie vertreten Mandat*innen in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision oder Strafvollstreckung. Auch die Beratung in präventiven strafrechtlichen Fragen gehört zum Leistungsspektrum.
Darüber hinaus sind Fachanwält*innen für Strafrecht häufig im Bereich der Pflichtverteidigung, bei Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen sowie bei Nebenklagen und Opfervertretungen tätig.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Beschuldigte oder Angeklagte in Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Personen, denen eine Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft oder Anklage droht
- Opfer von Straftaten, die sich als Nebenkläger*innen im Verfahren anschließen wollen
- Unternehmen oder Führungskräfte, die wegen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfe beraten oder verteidigt werden
- Mandat*innen mit einem Interesse an präventiver strafrechtlicher Beratung (z. B. im Medizin- oder Umweltstrafrecht)
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht erforderlich sind, sind in § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Zur mittelgroßen Fachanwaltschaft für Strafrecht gehören bundesweit 4.040 Mitglieder, 977 Fachanwältinnen und 3.063 Fachanwälte für Strafrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Strafrecht).