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Strafrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Strafrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ bzw. „Fachanwalt für Strafrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in sämtlichen Bereichen des materiellen und formellen Strafrechts sowie des Strafverfahrensrechts. Sie vertreten Mandat*innen in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Revision oder Strafvollstreckung. Auch die Beratung in präventiven strafrechtlichen Fragen gehört zum Leistungsspektrum.

Darüber hinaus sind Fachanwält*innen für Strafrecht häufig im Bereich der Pflichtverteidigung, bei Wirtschafts- oder Steuerstrafsachen sowie bei Nebenklagen und Opfervertretungen tätig.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Beschuldigte oder Angeklagte in Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Personen, denen eine Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft oder Anklage droht
  • Opfer von Straftaten, die sich als Nebenkläger*innen im Verfahren anschließen wollen
  • Unternehmen oder Führungskräfte, die wegen wirtschafts- oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfe beraten oder verteidigt werden
  • Mandat*innen mit einem Interesse an präventiver strafrechtlicher Beratung (z. B. im Medizin- oder Umweltstrafrecht)

Inlandsrechtsgebiete (12)

Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Jugendstrafverfahrensrecht
Ordnungswidrigkeitenverfahrens- und Bußgeldrecht
Steuerstrafrecht
Strafrecht
Strafverfahrensrecht
Strafvollstreckungsrecht
Strafvollzugsrecht
Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht
Verkehrsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht erforderlich sind, sind in § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Zur mittelgroßen Fachanwaltschaft für Strafrecht gehören bundesweit 4.040 Mitglieder, 977 Fachanwältinnen und 3.063 Fachanwälte für Strafrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Strafrecht).

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