Sportrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Sportrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Sportrecht“ bzw. „Fachanwalt für Sportrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen des Sports. Dazu gehören das Vereins- und Verbandsrecht, das Arbeitsrecht im Profisport, das Sportvertragsrecht, Dopingrecht, sportbezogenes Haftungsrecht sowie das nationale und internationale Sportverbandsrecht einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit. Auch medien-, vermarktungs- und markenrechtliche Aspekte im Sportbereich gehören zum typischen Tätigkeitsfeld.
Fachanwält*innen für Sportrecht vertreten sowohl Sportler*innen als auch Vereine, Verbände, Agenturen oder andere Akteur*innen des organisierten Sports – sowohl beratend als auch prozessual vor staatlichen Gerichten und Sportschiedsgerichten. Teilweise sind sie als Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte in Vereinen beschäftigt.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Profisportler*innen oder deren Berater*innen, z. B. bei Vertragsverhandlungen, Disziplinarverfahren oder Dopingvorwürfen,
Sportvereine und -verbände bei Satzungsfragen, Lizenzierungsverfahren oder internen Konflikten - Trainer*innen und Betreuer*innen in arbeits- oder vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Agenturen und Sponsoren in Fragen der Sportvermarktung, Namens- oder Bildnutzungsrechte
- Amateur- oder Breitensportler*innen, etwa bei Haftungsfragen im Trainings- oder Wettkampfbetrieb
Inlandsrechtsgebiete (22)
Auslandsrechtsgebiete (4)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Sportrecht erforderlich sind, sind in § 14q der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Bundesweit gibt es 56 Fachanwaltitel zu dieser kleinsten Fachanwaltschaft, 7 Fachanwältinnen und 49 Fachanwälte für Sportrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Sportrecht).