Sozialrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Sozialrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Sozialrecht umfasst ein breites Spektrum an Regelungen, die die soziale Absicherung in Deutschland betreffen – von der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über das Schwerbehindertenrecht bis hin zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).
Fachanwält*innen für Sozialrecht haben sich auf dieses vielschichtige und stark verfahrensgeprägte Rechtsgebiet spezialisiert und stehen Mandant*innen kompetent zur Seite, wenn es um existenzsichernde Leistungen und Rechte geht.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Rentner*innen, die Probleme mit der Feststellung oder Berechnung von Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen haben
- Menschen mit Behinderungen, die Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, Leistungen zur Teilhabe oder die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) durchsetzen wollen
- Arbeitslose oder erwerbsunfähige Personen, die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder II, Bürgergeld oder Grundsicherung benötigen
- Erkrankte Personen, denen Krankenkassen bestimmte Leistungen (z. B. Reha, Hilfsmittel, Krankengeld) verweigern.
- , die sich mit der Renten- oder Unfallversicherung, dem Statusfeststellungsverfahren oder Rückforderungen der Sozialversicherungsträger auseinandersetzen müssen
- Versicherte, die gegen belastende Verwaltungsakte der Sozialversicherungsträger (z. B. Rückforderungen, Ablehnungen) Widerspruch einlegen oder Klage vor den Sozialgerichten erheben wollen
Das Sozialrecht ist durch strenge Verfahrensvorgaben, kurze Fristen und komplexe Leistungsregelungen gekennzeichnet. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht hilft dabei, Rechte zu erkennen, korrekt zu beantragen und im Zweifel auch gerichtlich durchzusetzen – und bietet Orientierung in einem Rechtsgebiet, das für viele Menschen existenzielle Bedeutung hat.
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht sind in § 11 Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Zu dieser Fachanwaltschaft gehören insgesamt 1.619 Personen, davon 740 Fachanwältinnen und 879 Fachanwälte für Sozialrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Sozialrecht).