Migrationsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Migrationsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Migrationsrecht“ beziehungsweise „Fachanwalt für Migrationsrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse im Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Freizügigkeitsrecht der EU. Das Migrationsrecht ist ein dynamisches, vielschichtiges Rechtsgebiet mit starkem Praxisbezug, das sich durch häufige Gesetzesänderungen und weitreichende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auszeichnet. Mitglieder mit der Fachanwaltschaft Migrationsrecht vertreten Mandat*innen gegenüber Ausländerbehörden, in asylrechtlichen Verfahren sowie vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst sowohl die Vertretung einzelner Personen als auch die Beratung von Organisationen, sozialen Trägern und Unternehmen in aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Einzelpersonen aus Drittstaaten – Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren, Familiennachzug
- Geflüchtete und Asylsuchende – Asylverfahren, subsidiärer Schutz, Abschiebungsschutz, Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten
- Arbeitgeber*innen mit ausländischen Fachkräften – Beschäftigungserlaubnis, Blaue Karte EU, Anerkennung ausländischer Qualifikationen
- Studierende und Forschende aus dem Ausland – Aufenthaltstitel zu Studien- oder Forschungszwecken, Wechsel des Aufenthaltszwecks
- Binational lebende Paare und Familien – Eheschließung, Ehegattennachzug, Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit aufenthaltsrechtlichem Bezug
- Geduldete und langjährig in Deutschland lebende Menschen – Chancenaufenthalt, Bleiberechtsregelungen, Härtefallanträge
- Menschen ohne Papiere oder mit aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit – Beratung zu Regularisierung, Identitätsklärung, Sozialleistungsansprüche
- Städte, Landkreise und soziale Einrichtungen – Beratung zu Unterbringung, Integration, Leistungsrecht und behördlichem Verfahren
Inlandsrechtsgebiete (16)
Auslandsrechtsgebiete (4)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht sind in § 14p Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Migrationsrecht ist (Stand 01.01.2025) eine der kleinsten Fachanwaltschaften bundesweit mit 268 Titeln, von denen 140 auf Fachanwältinnen für Migrationsrecht und 128 auf Fachanwälte für Migrationsrecht entfallen.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Migrationsrecht).