Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtliche Betreuung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen sowie die rechtlichen Beziehungen im Bereich des Wohnungseigentums (WEG).
Fachanwältinnen und Fachanwälte in diesem Bereich vertreten Vermietende, Mietende, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter:innen und Bauträger – außergerichtlich wie gerichtlich – bei komplexen miet- und eigentumsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Vermieter*innen von Wohn- und Gewerberaum – Mietvertragsgestaltung, Mieterhöhungen, Kündigungen, Räumungsklagen
- Mieter*innen – Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mietminderung, Kündigungsschutz, Mängelbeseitigung
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – Beschlussanfechtungen, bauliche Veränderungen, Hausgeldforderungen
- Verwalter*innen von Wohnungseigentum – rechtssichere Umsetzung von Beschlüssen, Verwalterpflichten, Haftungsthemen
- Bauträger*innen und Projektentwickler*innen – Teilungserklärungen, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Erwerberrechte
- Makler*innen und Hausverwaltungen – Provisionsfragen, Haftung für Falschberatung, Vertragsrecht
- Eigentümer*innen von Einheiten im Sondereigentum – Sondernutzungsrechte, Streitigkeiten mit der WEG, Instandhaltungsfragen
- Städte und kommunale Wohnungsbaugesellschaften – Sozialbindung, Zweckentfremdung, öffentlich-rechtliche Auflagen
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind in § 10 Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist (Stand 01.01.2025) eine der mittelgroßen Fachanwaltschaften bundesweit mit 3.902 Titeln, 1.191 Fachanwältinnen und 2.711 Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Miet- und Wohnungseigentumsrecht) und eine Fallliste (Miet- und Wohnungseigentumsrecht).