Medizinrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Medizinrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwältinnen mit dem Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in den vielfältigen rechtlichen Beziehungen zwischen Patientinnen, Ärztinnen, medizinischen Einrichtungen, Heilberufen, Krankenversicherungen und Aufsichtsbehörden.
Das Medizinrecht umfasst sowohl das Arzthaftungsrecht als auch das Berufsrecht der Heilberufe, das Vertragsarztrecht, das Krankenhausrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie das Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Fachanwält*innen für Medizinrecht sind sowohl beratend als auch forensisch tätig – etwa in Haftungsprozessen, Honorarstreitigkeiten, Zulassungsverfahren oder bei der Praxisnachfolge.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Patient*innen, die Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche wegen Behandlungsfehlern geltend machen möchten
- Ärzt*innen und Zahnärzt*innen bei berufsrechtlichen Verfahren oder in Haftungsfragen
- Krankenhäuser, MVZ oder Pflegeeinrichtungen bei der Vertragsgestaltung, Vergütung oder Trägerstruktur
- Angehörige sonstiger Heilberufe (z. B. Physiotherapeut*innen, Hebammen), die berufs- oder haftungsrechtliche Unterstützung benötigen
- Vertragsärzt*innen oder -psychotherapeut*innen bei Fragen der Zulassung, Praxisübernahme oder KV-Auseinandersetzungen
- Private und gesetzliche Krankenversicherungen sowie deren Versicherte in Leistungs- und Erstattungsfragen
Inlandsrechtsgebiete (11)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Medizinrecht erforderlich sind, sind in § 14b der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Die Fachanwaltschaft zählt zu den kleineren Fachanwaltschaften. Es gibt bundesweit 1.984 berechtigte Personen, 854 davon sind Fachanwältinnen für Medizinrecht, 1.130 Fachanwälte für Medizinrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Medizinrecht).