Informationstechnologierecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Informationstechnologierecht umfasst die rechtlichen Aspekte digitaler Technologien, Software, Datenverarbeitung und Online-Dienstleistungen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht beraten ihre Mandantinnen und Mandanten zu Fragen rund um Softwareverträge, Datenschutz, E-Commerce, IT-Projekte und IT-Sicherheit. Die Mandantschaft reicht von Start-ups über öffentliche Stellen bis hin zu internationalen IT-Unternehmen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- IT-Unternehmen und Softwareentwickler*innen – Lizenzverträge, AGB-Gestaltung, Projektverträge, Open-Source-Recht
- Start-ups im Tech-Bereich – rechtssichere Plattform- und App-Gestaltung, Datenschutzkonzepte, Investorenverträge
- E-Commerce-Unternehmen und Onlinehändler*innen – Gestaltung von Onlineshops, Fernabsatzrecht, Verbraucherschutz, Zahlungsdienste
- Mittelständische Unternehmen mit IT-Projekten – Vertragsgestaltung bei Softwarebeschaffung, Projektscheitern, Mängelhaftung
- Öffentliche Stellen und Behörden – IT-Vergabeverfahren, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Compliance mit DSGVO
- Unternehmen aller Branchen – IT- und Datenschutz-Compliance, Datenübermittlungen, Cybersecurity und Incident Response
- Agenturen und Webdienstleister*innen – rechtliche Ausgestaltung von Hosting-, Design- und Contentverträgen
- Privatpersonen – Löschungsbegehren nach DSGVO, Identitätsdiebstahl, Rechte bei Datenpannen oder Online-Betrug
Inlandsrechtsgebiete (18)
Auslandsrechtsgebiete (2)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Informationstechnologierecht sind in § 14k Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Informationstechnologierecht ist (Stand 01.01.2025) eine eher kleine Fachanwaltschaft bundesweit mit 791 Titeln, davon 170 Fachanwältinnen und 621 Fachanwälten für Informationstechnologierecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (IT-Recht) und eine Fallliste (IT-Recht).