Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen über vertiefte Kenntnisse im unternehmensbezogenen Zivilrecht, insbesondere im Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie im Handelsrecht.
Sie beraten bei der Gründung, Umstrukturierung, Auseinandersetzung oder Auflösung von Unternehmen, gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und vertreten Mandat*innen in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Auch das Recht der Handelsvertreter*innen, das Unternehmenskaufrecht sowie Fragen der Organhaftung und Compliance gehören typischerweise zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Unternehmen und deren Gesellschafter*innen bei der Gründung, Umstrukturierung oder bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Geschäftsführer*innen, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder in Haftungsfragen oder Organstreitigkeiten
- Start-ups bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beteiligungsmodellen oder Wandeldarlehen
- Handelsvertreter*innen bei Vertragsfragen, Kündigung, Ausgleichsansprüchen oder Wettbewerbsverboten
- Investor*innen oder Käufer*innen beim Erwerb, Verkauf oder der Beteiligung an Unternehmen
- Familienunternehmen bei Nachfolgegestaltungen oder bei Konflikten unter Miteigentümer*innen
Inlandsrechtsgebiete (29)
Auslandsrechtsgebiete (4)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Handels- und Gesellschaftsrecht erforderlich sind, sind in § 14i der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Bundesweit gibt es insgesamt 2.186 Personen, die berechtigt sind, die Fachanwaltschaft zu führen, davon sind 1.896 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, 390 sind Fachanwältinnen für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Handels- und Gesellschaftsrecht).