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Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwält*innen mit dem Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen über vertiefte Kenntnisse im unternehmensbezogenen Zivilrecht, insbesondere im Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie im Handelsrecht.

Sie beraten bei der Gründung, Umstrukturierung, Auseinandersetzung oder Auflösung von Unternehmen, gestalten Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen und vertreten Mandat*innen in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Auch das Recht der Handelsvertreter*innen, das Unternehmenskaufrecht sowie Fragen der Organhaftung und Compliance gehören typischerweise zu ihrem Tätigkeitsfeld.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Unternehmen und deren Gesellschafter*innen bei der Gründung, Umstrukturierung oder bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Geschäftsführer*innen, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder in Haftungsfragen oder Organstreitigkeiten
  • Start-ups bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beteiligungsmodellen oder Wandeldarlehen
  • Handelsvertreter*innen bei Vertragsfragen, Kündigung, Ausgleichsansprüchen oder Wettbewerbsverboten
  • Investor*innen oder Käufer*innen beim Erwerb, Verkauf oder der Beteiligung an Unternehmen
  • Familienunternehmen bei Nachfolgegestaltungen oder bei Konflikten unter Miteigentümer*innen

Inlandsrechtsgebiete (29)

Arbeitsrechtliche Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Berg- und Energierecht
Bilanzen, Bilanzanalyse und Abschlüsse
Compliance
Dienstvertragsrecht
Existenzgründung
Factoring
Franchisevertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Bezüge des Erbrechts
Gesellschaftsrechtliche Bezüge des Familienrechts
Gesellschaftsrechtliche Bezüge des Insolvenzrechts und Strafrecht
Gesellschaftsrechtliche Bezüge des Steuerrechts
Gewerberecht
Handelsrecht
Handelsvertreterrecht
Handwerksrecht
Kartellrecht
Konzernrecht / verbundene Unternehmen
Luftverkehrsrecht
Mergers & Acquisitions
Outsourcing
Recht der Kapitalgesellschaften
Recht der Personengesellschaften
Umwandlungsrecht
Unternehmensnachfolge
Vertriebsrecht
Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht
Wirtschaftsmediation

Auslandsrechtsgebiete (4)

Europäisches Gesellschaftsrecht
Internationales Gesellschaftsrecht
Internationales Kaufrecht
UN-Kaufrecht

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Handels- und Gesellschaftsrecht erforderlich sind, sind in § 14i der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Bundesweit gibt es insgesamt 2.186 Personen, die berechtigt sind, die Fachanwaltschaft zu führen, davon sind 1.896 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, 390 sind Fachanwältinnen für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Handels- und Gesellschaftsrecht).

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