Gewerblicher Rechtsschutz
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz“ bzw. „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen des Marken-, Patent-, Design- und Wettbewerbsrechts sowie in angrenzenden Schutzrechten wie dem Gebrauchsmusterrecht. Sie beraten Mandatinnen zur rechtlichen Absicherung ihrer Produkte, Dienstleistungen und geschäftlichen Identität sowie zu deren wirksamer Durchsetzung gegenüber Nachahmerinnen oder Mitbewerber*innen.
Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, die Betreuung nationaler und internationaler Schutzrechtsanmeldungen sowie die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Kennzeichen, technische Schutzrechte oder wettbewerbswidriges Verhalten gehören zum Leistungsspektrum.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Unternehmen, Start-ups oder Selbstständige, die Marken oder Designs schützen lassen möchten
- Hersteller*innen und Entwickler*innen, die ihre technischen Erfindungen rechtlich absichern wollen
- Agenturen und Kreativschaffende, die sich gegen unlautere Nachahmung oder Rufausnutzung zur Wehr setzen
- Unternehmen, die sich gegen Abmahnungen im Bereich Werbung oder Vertrieb verteidigen müssen
- Wettbewerber*innen, die gegen unlauteres Verhalten im Markt vorgehen möchten
Inlandsrechtsgebiete (10)
Auslandsrechtsgebiete (3)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, sind in § 14h der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Zu dieser eher kleinen Fachanwaltschaft zählen insgesamt 1.370 Personen, davon sind 402 Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz und 968 Fachanwälte.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Gewerblicher Rechtsschutz) nebst Anlage 1 und Anlage 2.