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Gewerblicher Rechtsschutz

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Gewerblicher Rechtsschutz – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz“ bzw. „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen des Marken-, Patent-, Design- und Wettbewerbsrechts sowie in angrenzenden Schutzrechten wie dem Gebrauchsmusterrecht. Sie beraten Mandatinnen zur rechtlichen Absicherung ihrer Produkte, Dienstleistungen und geschäftlichen Identität sowie zu deren wirksamer Durchsetzung gegenüber Nachahmerinnen oder Mitbewerber*innen.

Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, die Betreuung nationaler und internationaler Schutzrechtsanmeldungen sowie die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Kennzeichen, technische Schutzrechte oder wettbewerbswidriges Verhalten gehören zum Leistungsspektrum.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Unternehmen, Start-ups oder Selbstständige, die Marken oder Designs schützen lassen möchten
  • Hersteller*innen und Entwickler*innen, die ihre technischen Erfindungen rechtlich absichern wollen
  • Agenturen und Kreativschaffende, die sich gegen unlautere Nachahmung oder Rufausnutzung zur Wehr setzen
  • Unternehmen, die sich gegen Abmahnungen im Bereich Werbung oder Vertrieb verteidigen müssen
  • Wettbewerber*innen, die gegen unlauteres Verhalten im Markt vorgehen möchten

Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, sind in § 14h der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Zu dieser eher kleinen Fachanwaltschaft zählen insgesamt 1.370 Personen, davon sind 402 Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz und 968 Fachanwälte.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Gewerblicher Rechtsschutz) nebst Anlage 1 und Anlage 2.

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