Familienrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Familienrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ bzw, „Fachanwalt für Familienrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in allen rechtlichen Fragen rund um Trennung, Scheidung, elterliche Sorge, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie das Verfahren in Kindschaftssachen.
Sie beraten Mandat*innen in einvernehmlichen wie auch in konflikthaften familiären Situationen und vertreten deren Interessen außergerichtlich sowie vor den Familiengerichten. Auch die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Vorsorgeregelungen gehört zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Einzelpersonen, die sich trennen oder scheiden lassen möchten
- Elternteile in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten
- unterhaltsberechtigte oder -verpflichtete Personen
- aber auch Menschen, die vorsorglich familienrechtliche Regelungen treffen möchten – etwa im Rahmen einer Eheschließung oder Patchworkkonstellation
- Ebenso ziehen queere Familien oder Eltern in besonderen Konstellationen rechtliche Beratung bei familienrechtlich spezialisierten Anwält*innen hinzu
Inlandsrechtsgebiete (16)
Auslandsrechtsgebiete (2)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Erbrecht erforderlich sind, sind in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Die Fachanwaltschaft Familienrecht ist die zweitgrößte Fachanwaltschaft, es gibt bundesweit insgesamt 8.528 Träger der Fachanwaltschaft, 5.120 davon sind Fachanwältinnen, 3.408 sind Fachanwälte. Die Fachanwaltschaft ist damit die am deutlichsten weiblich geprägte Fachanwaltschaft.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Familienrecht).