Erbrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Erbrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Erbrecht befasst sich mit den Rechtsfolgen des Versterbens einer Person. Diese können rein erbrechtlicher Natur sein, genauso aber auch Familienrechtliche oder zum Beispiel gesellschaftsrechtliche Auswirkungen des Todes.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation Fachanwältin/Fachanwalt für Erbrecht verfügen über vertiefte Kenntnisse in der rechtlichen Gestaltung und Abwicklung von Erbfällen. Sie beraten und vertreten Mandat*innen bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten ebenso wie bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, etwa Pflichtteilsansprüchen oder Erbauseinandersetzungen. Auch in komplexen Sachverhalten mit Auslandsbezug oder in Fragen der Unternehmensnachfolge sind sie qualifizierte Ansprechpartner*innen.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Einzelpersonen, die ihre Nachfolge rechtssicher regeln möchten,
- Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses benötigen, oder
- Personen, die sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche Dritter zur Wehr setzen müssen.
- Auch gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen, die testamentarisch bedacht wurden oder mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert sind, ziehen die Expertise von Fachanwält*innen für Erbrecht hinzu.
Inlandsrechtsgebiete (12)
Auslandsrechtsgebiete (1)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Erbrecht erforderlich sind, sind in § 14f der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Die Fachanwaltschaft Erbrecht ist eine der kleineren Fachanwaltschaften, es gibt bundesweit insgesamt 2.440 Personen, davon 827 Fachanwältinnen und 1.613 Fachanwälte für Erbrecht. Die Fachanwaltschaft ist die am stärksten wachsende „alte“ Fachanwaltschaft.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Erbrecht) und eine Fallliste (Erbrecht).