Bau- und Architektenrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Baurecht umfasst das öffentliche Baurecht, als das Recht der Baugenehmigungsverfahren und das private Baurecht, also Fragen des Vertragsrechts zwischen Bauherren und Unternehmern, Bauverträge, Bauträgerverträge oder auch Generalunternehmerverträge etc. Zur Fachanwaltschaft gehört außerdem das Architektenrecht.
Rechtsanwält*innen mit dem Titel „Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht“ oder „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verfügen über besondere Kenntnisse in den komplexen rechtlichen Zusammenhängen rund um das private und öffentliche Bauen. Dazu zählen insbesondere das private Baurecht (Werkvertragsrecht, Bauverzögerung, Mängelhaftung), das Architekten- und Ingenieurrecht (z.B. Planungsfehler, Honorarrecht nach HOAI) sowie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Sie beraten und vertreten Mandat*innen während der Planung, Realisierung und Abwicklung von Bauprojekten – sowohl in der Vertragsgestaltung als auch in Streitfällen über Mängel, Kosten oder Verantwortung.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Bauherr*innen, die rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen oder der Abwehr von Nachtragsforderungen benötigen
- Architekt*innen und Ingenieur*innen in Haftungsfragen, Honorarstreitigkeiten oder berufsrechtlichen Verfahren
- Bauunternehmen, Generalunternehmer*innen und Handwerksbetriebe bei der Vertragsgestaltung oder in Auseinandersetzungen mit Auftraggeber*innen
- Projektentwickler*innen und Investierende bei der rechtlichen Begleitung von Großprojekten
- Kommunen oder öffentliche Auftraggeber*innen bei Bauvergaben und Genehmigungsfragen
- Nachbar*innen oder Betroffene, die gegen Bauvorhaben oder baurechtliche Entscheidungen vorgehen möchten
Inlandsrechtsgebiete (12)
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen, die für die Fachanwaltsbezeichnung im Bau- und Architektenrecht erforderlich sind, sind in § 14e der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.
Bundesweit gibt es insgesamt 3.255 Personen, die die Fachanwaltschaft führen dürfen, 2.701 davon sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, 554 sind Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Bau- und Architektenrecht) nebst Fallliste (Bau- und Architektenrecht).