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Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Bank- und Kapitalmarktrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation „Fachanwalt/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Bereichen wie Kreditvertragsrecht, Kapitalanlageberatung, Wertpapierrecht, Bankaufsichtsrecht und Verbraucherschutz im Finanzsektor.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Privatanleger*innen, die fehlerhaft über Finanzprodukte (z. B. Fonds, Aktien, Anleihen, Zertifikate) beraten wurden und Schadensersatz wegen Falschberatung geltend machen wollen.
  • Unternehmen, die rechtliche Unterstützung bei Kreditverträgen, Sicherheiten, Factoring oder bei Auseinandersetzungen mit Banken benötigen.
  • Kund*innen, die sich gegen unzulässige Klauseln in Bank-AGBs, Kontokündigungen oder Bearbeitungsgebühren zur Wehr setzen möchten.
  • Anlegergruppen oder Aktionärsvereinigungen, die ihre Rechte im Zusammenhang mit Kapitalmarktverstößen bündeln wollen (z. B. bei Prospekthaftung oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen).
  • Institutionelle Investoren, die rechtliche Strategien im Bereich Compliance und regulatorische Anforderungen benötigen.

Gerade im komplexen und dynamischen Finanzmarktumfeld bietet der Fachanwaltstitel Mandant*innen eine wertvolle Orientierung: Er signalisiert eine geprüfte besondere Kompetenz in einem Rechtsgebiet, das für Ungeschulte oft schwer durchschaubar ist und in dem viel auf dem Spiel stehen kann – finanziell wie rechtlich.

Inlandsrechtsgebiete (30)

Aktienrecht
Alternative Anlageformen
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankrecht
Bankvertragsrecht und AGB, Bankentgelte
Bilanzen, Bilanzanalyse und Abschlüsse
Crypto-Währungen
Datenschutz im Bank- und Kapitalmarktrecht
Depotgeschäft
EC-Karte und Electronic- / Internet-Banking
Emissionsgeschäft
Finanzdienstleistungsrecht
Finanzkommissionsgeschäft
Garantiegeschäft
Geldwäschebekämpfung und -prävention
Investmentgeschäft
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht
Kartellrecht
Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
Konten und deren Sonderformen
Kreditkartengeschäft
Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
Lastschrift- und Überweisungsverkehr
Pfandbriefgeschäft
Private Equity
Recht der Bankenaufsicht
Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
Wechsel- und Scheckverkehr
Wertpapierhandel

Auslandsrechtsgebiete (1)

Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft

Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in § 14l Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.

Die Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht ist (Stand 01.01.2025) eine der kleineren Fachanwaltschaften mit 1.265 Personen, davon 313 Fachanwältinnen und 952 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Bank- und Kapitalmarktrecht) nebst Anlage 1 und Anlage 2.

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