Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Bank- und Kapitalmarktrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Zusatzqualifikation „Fachanwalt/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Bereichen wie Kreditvertragsrecht, Kapitalanlageberatung, Wertpapierrecht, Bankaufsichtsrecht und Verbraucherschutz im Finanzsektor.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Privatanleger*innen, die fehlerhaft über Finanzprodukte (z. B. Fonds, Aktien, Anleihen, Zertifikate) beraten wurden und Schadensersatz wegen Falschberatung geltend machen wollen.
- Unternehmen, die rechtliche Unterstützung bei Kreditverträgen, Sicherheiten, Factoring oder bei Auseinandersetzungen mit Banken benötigen.
- Kund*innen, die sich gegen unzulässige Klauseln in Bank-AGBs, Kontokündigungen oder Bearbeitungsgebühren zur Wehr setzen möchten.
- Anlegergruppen oder Aktionärsvereinigungen, die ihre Rechte im Zusammenhang mit Kapitalmarktverstößen bündeln wollen (z. B. bei Prospekthaftung oder fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilungen).
- Institutionelle Investoren, die rechtliche Strategien im Bereich Compliance und regulatorische Anforderungen benötigen.
Gerade im komplexen und dynamischen Finanzmarktumfeld bietet der Fachanwaltstitel Mandant*innen eine wertvolle Orientierung: Er signalisiert eine geprüfte besondere Kompetenz in einem Rechtsgebiet, das für Ungeschulte oft schwer durchschaubar ist und in dem viel auf dem Spiel stehen kann – finanziell wie rechtlich.
Inlandsrechtsgebiete (30)
Auslandsrechtsgebiete (1)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in § 14l Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht ist (Stand 01.01.2025) eine der kleineren Fachanwaltschaften mit 1.265 Personen, davon 313 Fachanwältinnen und 952 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Bank- und Kapitalmarktrecht) nebst Anlage 1 und Anlage 2.