Arbeitsrecht
Fachanwaltschaft
Die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen – ein Feld, das oft konfliktträchtig, emotional aufgeladen und zugleich stark durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägt ist.
Fachanwält*innen für Arbeitsrecht haben sich auf genau diese komplexe Materie spezialisiert und verfügen über nachgewiesene Erfahrung sowohl im individuellen Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen im konkreten Arbeitsvertrag zum Beispiel) als auch im kollektiven Arbeitsrecht (Tarifrecht, Massenkündigungen, Betriebsverfassungsrecht zum Beispiel).
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Arbeitnehmer*innen, die eine Kündigung erhalten haben und sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen den Verlust des Arbeitsplatzes wehren möchten.
- Führungskräfte und leitende Angestellte, die rechtssichere Beratung zu Aufhebungsverträgen, Abfindungsregelungen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten benötigen.
- Arbeitgeber*innen und Unternehmen, die Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Umsetzung von personellen Maßnahmen oder im Umgang mit dem Betriebsrat brauchen.
- Betriebsräte, die bei Mitbestimmungsrechten, Betriebsvereinbarungen oder Restrukturierungen rechtlichen Beistand benötigen.
- Beschäftigte, die Diskriminierung, Mobbing oder ungerechtfertigte Versetzungen erfahren und ihre Rechte durchsetzen möchten.
Ein*e Fachanwält*in für Arbeitsrecht bringt das notwendige Fachwissen mit, um Mandant*innen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten kompetent zu vertreten – oft unter erheblichem Zeitdruck und mit hohem wirtschaftlichen und persönlichen Risiko für die Beteiligten. Der Fachanwaltstitel gibt hier Sicherheit und zeigt: Diese*r Rechtsanwält*in kennt sich im Arbeitsrecht nicht nur aus, sondern ist darin besonders erfahren und spezialisiert.
Inlandsrechtsgebiete (14)
Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in § 10 Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.
Die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ist (Stand 01.01.2025) die größte Fachanwaltschaft bundesweit mit 11.314 Titeln, 3.547 Fachanwältinnen und 7.767 Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Info-Material
Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Arbeitsrecht) und eine Fallliste (Arbeitsrecht).