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Agrarrecht

Fachanwaltschaft

Die Fachanwaltschaft Agrarrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Das Agrarrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das privatrechtliche, öffentlich-rechtliche und europarechtliche Aspekte rund um die Land- und Forstwirtschaft miteinander verbindet. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Agrarrecht beraten in einem komplexen Geflecht aus Grundverkehr, Subventionsrecht, Umweltrecht, Familien- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Dabei betreuen sie sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und öffentliche Institutionen, die direkt oder mittelbar mit land- oder forstwirtschaftlicher Tätigkeit befasst sind.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Landwirtinnen und Landwirte – Hofübertragung, Flächenkauf und -pacht, Subventionsrecht, Umweltauflagen
  • Agrargenossenschaften und landwirtschaftliche Unternehmen – Gesellschaftsrecht, Fördermittelverfahren, Flächennutzung
  • Forstbetriebe und Waldbesitzende – forstliche Bewirtschaftung, Waldnutzung, Jagd- und Wildschadensrecht
  • Verpächterinnen und Verpächter landwirtschaftlicher Flächen – Pachtvertragsgestaltung, Kündigungen, Pachtnachfolge
  • Lohnunternehmen, Maschinenringe und Betriebsgemeinschaften – Vertragsgestaltung, Haftung, gemeinsame Nutzung von Technik
  • Landwirtschaftskammern und Berufsvertretungen – Satzungsrecht, Strukturförderung, Vertretung agrarpolitischer Interessen
  • Kommunen und Flurbereinigungsbehörden – Landtausch, Flurneuordnung, agrarstrukturelle Planungen
  • Erb*innen und Hofübergeber*innen – Höferecht, Pflichtteilsrecht, Nachfolgeregelungen im landwirtschaftlichen Familienbetrieb

Inlandsrechtsgebiete (30)

Absatz- und Einkaufsverträge und AGB
Agrarrecht
Agrarspezifisches Erb- und Familienrecht
Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe
Arbeitsrecht
Beihilferecht
Bewirtschaftungsverträge
Cross-Compliance-Verpflichtungen
Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht
Erneuerbare Energien
Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe
Fischereirecht
Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren
Forstrecht
Gesellschaftsrecht
Grundstücksverkehrsrecht
Jagd- und Landpachtrecht
Jagdrecht (Verwaltungsrecht)
Kartellrecht
Landwirtschaftliche Kooperationen
Landwirtschaftliches Steuerrecht
Landwirtschaftsverfahrensrecht
Lebensmittelrecht
Maschinengemeinschaften
Produkthaftungsrecht
Sortenschutzrecht
Sozialversicherungsrecht
Umwelt- und Pflanzenschutzrecht
Weinrecht

Auslandsrechtsgebiete (5)

Agrarspezifisches EU-Recht
EG-Kartellrecht
EG-Wettbewerbsrecht
EU-Gerichtsbarkeit
Europäische Sortenschutzrechte

Die Anforderungen an die praktischen Erfahrungen der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in § 14m Fachanwaltsordnung (FAO) niedergelegt.

Die Fachanwaltschaft für Agrarrecht ist bundesweit die zweitkleinste (Stand 01.01.2025) Fachanwaltschaft mit 205 Personen, davon 47 Fachanwältinnen und 158 Fachanwälten für Agrarrecht.

Info-Material

Für Ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft bieten wir das Merkblatt (Agrarrecht).

 

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