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Anwaltsgericht

Das Anwaltsgericht ist ein Berufsgericht und zuständig für berufsrechtliche Verfehlungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland (§§ 92 bis 99 BRAO). Gemäß § 92 BRAO ist für den Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken das „Anwaltsgericht für den Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken“ errichtet.

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist wie nachstehend aufgebaut:

  1. Instanz: Anwaltsgerichte
  2. Instanz: Anwaltsgerichtshof
  3. Instanz: Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs
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