Das Anwaltsgericht ist ein Berufsgericht und zuständig für berufsrechtliche Verfehlungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland (§§ 92 bis 99 BRAO). Gemäß § 92 BRAO ist für den Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken das „Anwaltsgericht für den Bezirk der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken“ errichtet.
Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist wie nachstehend aufgebaut:
- Instanz: Anwaltsgerichte
- Instanz: Anwaltsgerichtshof
- Instanz: Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs