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Anwaltsausweis

Auf Antrag können Mitglieder der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken einen bundeseinheitlichen/europäischen Rechtsanwaltsausweis erhalten. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Das Antragsformular fordern Sie bitte direkt bei der Geschäftsstelle der Kammer an, da es sich hierbei um ein individuelles Antragsformular mit individuellem Barcode handelt. Dem ausgefüllten Antragsformular ist ein Lichtbild von max. 5 x 4 cm beizufügen.

Der Ausweis wird in Nürnberg produziert und von der DATEV direkt an Ihre Kanzleianschrift verschickt.

Für die Erstellung des Anwaltsausweises wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühr an folgende Bankverbindung:

IBAN: DE12 5426 1700 0104 3146 70

BIC: GENODE61ROA

Als Verwendungszweck geben Sie bitte wie folgt an:

Anwaltsausweis“ und Ihre Mitgliedsnummer

Sollte der bundeseinheitliche/europäische Anwaltsausweis einmal zerstört, verloren oder entwendet worden sein, bitten wir um schriftliche Anzeige. Ein neuer Ausweis kann     – wie oben beschrieben – beantragt werden.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kammer.

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