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Schlichtung

Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer kann auf entsprechenden Antrag bei Konflikten zwischen Mandanten und ihren Rechtsanwälten eine Schlichtung/Vermittlung sowie bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern durchführen. § 6 der Verwaltungsgebührenordnung der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken sieht für die Bearbeitung eines Vermittlungsverfahren eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro vor.

Außerdem hat der Gesetzgeber die

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

für alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zentral in Berlin geschaffen (§ 191f Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eigenständige, unabhängige und neutrale Einrichtung zur Schlichtung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten. Das Verfahren ist kostenfrei. Hierüber können vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten schnell und unbürokratisch geklärt werden.

10 Fragen und Antworten zum Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.

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