Verlängerung der Antragsfrist bis 09.10.2020
Die BRAK hat die Informationen auf ihrer Homepage entsprechend aktualisiert:
Konjunkturpaket- Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess
Rechtsanwälte/innen können seit dem 10.8.2020 für ihre Mandanten Anträge auf Überbrückungshilfe stellen.
Weitere Informationen zu dem Antragsverfahren inklusive Tutorial finden Sie hier.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der BRAK: